Du hast deinen Abschluss (bald) in der Tasche und weißt noch nicht genau, wie es weitergeht. Scanne den QR-code und informiere dich über Angebote in deiner Region.
Viel Erfolg wünscht das Berufsorientierungsteam der Hundertwasser-Schule.
Essensplane zum Download - KW9 und KW10
Anbei finden Sie die Essenspläne für die Kalenderwochen
9 (27.02.2023 - 03.03.2023) und
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HURRA! Happy und Frau Schneppendahl-Seppi haben die Schulhund-Prüfung bestanden
Ausführliche Informationen zu dieser Arbeit der beiden finden Sie, wenn Sie auf den folgenden Button klicken:
Essenspläne zum Download - KW6, KW7
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Essensplan zum Download - KW5
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Malaktion des Pflegekinderdienstes des Märkischen Kreises
Malaktion für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
Der Pflegekinderdienst des Märkischen Kreises ruft zu einer besonderen Malaktion auf: Kinder und Jugendliche aus dem Märkischen Kreis sollen aktiv an der Gestaltung von Lesezeichen und Plakaten mitwirken. Im Fokus der Werbemittel steht das Thema „Zuhause“.
Weiterführende Informationen finden Sie in der folgenden Pressemitteilung zum Download:
Essenspläne zum Download - KW3, KW4
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Essensplane zum Download - KW 45, KW46, KW47
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Essensplane zum Download - KW 38, KW39
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Essensplane zum Download - KW 35, KW36, KW 37
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Update 29.07.2022
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die Sommerferien enden in Kürze.
Die Corona-Infektionszahlen sind in diesem Sommer auf einem hohen Niveau, aber die Anzahl der Personen die schwer erkranken ist glücklicherweise deutlich geringer als in der Vergangenheit.
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat bereits jetzt ein Handlungskonzept mit den Corona-Maßnahmen in den Schulen ab dem 10. August vorgestellt, über das ich Sie gerne informiere.
1. Maske in den Innenräumen der Schule
Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird durch das MSB empfohlen. Eine Maskenpflicht lässt sich hieraus nicht ableiten. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Schüler:innen, die Lehrkräfte und alle Mitarbeiter:innen.
Ich möchte mich ausdrücklich dieser Empfehlung anschließen und empfehle Ihnen, Ihrem Kind entsprechende Masken mit in die Schule zu geben.
In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass das Tragen einer medizinischen Maske im Schülerspezialverkehr wie auch in den Linienbussen weiterhin verpflichtend ist.
2. Tests
Ihr Kind wird am ersten Schultag, am Mittwoch, 10. August 2022, Selbsttests von der Schule erhalten, die sie zu Hause aufbewahren. Die Tests sollen durchgeführt werden, wenn bei Ihrem Kind Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen oder weitere einschlägige Symptome auftreten oder es engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte.
Treten Symptome erst in der Schule auf und liegt kein aktueller negativer Befund vor, soll in der Schule getestet werden. Eine Testpflicht besteht in diesem Fall nicht, jedoch können Schulleiter:innen bei „Gefahr in Verzug“ Schüler:innen vorläufig vom Unterricht ausschließen.
Am ersten Schultag nach den Sommerferien erhalten alle Schüler:innen die Möglichkeit, sich in der Schule zu testen. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind bereits vor Unterrichtsbeginn zu testen, so ist dies sehr hilfreich. In diesem Fall wäre es schön, wenn Sie Ihrem Kind eine kurze Nachricht über den durchgeführten Selbsttest mit in die Schule gäben.
Umgang mit positiven Testergebnissen:
Positive Selbsttests müssen durch Bürger- oder PCR-Test abgesichert werden. Sind auch diese positiv, besteht für Schüler:innen, Lehr- und Betreuungspersonal sowie alle weiteren Mitarbeiter:innen die Verpflichtung, sich in Isolierung zu begeben. Die Quarantäne endet grundsätzlich nach zehn Tagen. Eine Freitestung mit einem Bürgertest ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Für positiv getestete Personen ist damit eine Rückkehr in die Schule frühestens nach fünf Tagen (mit „Freitestung“) oder ohne „Freitestung“ nach zehn Tagen wieder möglich.
Eine Isolierungspflicht für enge Kontaktpersonen –etwa Sitznachbar:innen – besteht nicht. Diese können die Schule weiterhin besuchen.
Das MSB weist in seinem Handlungskonzept daraufhin, dass bei schweren Erkältungssymptomen ein Schulbesuch –auch bei Vorliegen eines negativen Selbstests- nicht sinnvoll sei.
3. Weitere einfache Schutzmaßnahmen
Weiterhin werden die Klassenräume regelmäßig gelüftet und wir halten die Schüler:innen an, sich regelmäßig die Hände zu waschen sowie auf einen Mindestabstand zu achten.
Alle diese Maßnahmen werden uns helfen, den Unterrichtsbetrieb aufrechtzuerhalten. Daher bitte ich Sie, unterstützen Sie die Maßnahmen in der Schule.
Herzlichen Dank!
Gerne stelle ich Ihnen auf unserer Homepage einen Brief von Frau Ministerin Dorothee Feller zur Verfügung!
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern weiterhin erholsame Sommerferien und freue mich auf den Schulstart am Mittwoch, 10. August!
Der Einschulungsgottesdienst der Schulanfänger:innen findet am Donnerstag, 11. August, ab 10.30 Uhr in der Friedrichkirche in Altena-Altroggenrahmede statt. Die Einladungen sind bereits vor einigen Wochen an die Eltern / Sorgeberechtigten und an die Kinder verschickt worden.
Viele Grüße
Mathias Malter
Schulleiter
Essensplane zum Download - KW 13 und KW 14
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13 (28. (28.03. - 03.04.2022) und
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Essensplane zum Download - KW 9, KW 10, KW 11, KW 12
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12 (21.03. - 27.03.2022) zum Download.
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Update 01.12.2021
Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
der Schutz der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte und des sonstigem in Schule tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität.
Aus diesem Grund wird mit sofortiger Wirkung die Maskenpflicht am Sitzplatz mach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte wieder eingeführt.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virusvarianten) vorliegen, wird sich die Anordnung der Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen.
Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle Zusammenkünfte im Schulbetrieb, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Das MSB betont noch einmal, dass nach den vorliegenden Rückmeldungen und Zahlen das Infektionsgeschehen auch den Schulbetrieb nicht unberührt ließe. Insgesamt gesehen seien die Schulen in Nordrhein-Westfalen aber keine Infektionstreiber. Bezogen auf alle Schulen im Land könne man aufgrund der getroffenen Maßnahmen von einer sehr kontrollierten Lage sprechen.
Ich wünsche uns allen, dass wir gesund bleiben und appelliere gernean die Eltern / Sorgeberechtigten der über 12-jähirgen Schülerinnen und Schüler, die Impfangebote zum Schutz Ihrer Kinder und dem Schutz der Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
gez. Mathias Malter, Schulleiter
Update: 11.11.2021
Neue Telefon- und Faxnummer
Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,
seit heute hat die Schule eine neue Telefon- und Faxnummer.
Sie erreichen uns ab sofort unter folgenden Nummern:
Telefon: (0 23 51) 966-4450
Fax: (0 23 51) 966-4495
Viele Grüße
Mathias Malter, Schulleiter
Essensplane zum Download - KW 46, 47 und 48
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48 (29.11. - 03.12..2021) zum Download.
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Die Juniorwahl zur Bundestagswahl an der Hundertwasser-Schule
Wir haben die Bundestagswahl zum Anlass genommen, das Thema „Wahlen und Demokratie“ im Unterricht zu behandeln.
Das Projekt „Juniorwahl“ macht Schülern und Schülerinnen bewusst, welche grundlegende Bedeutung dem Bürgerrecht „Wahl“ in der Demokratie zukommt.
Im Unterricht haben sich die Schülerinnen intensiv mit „Demokratie“ und „Wahlen“ auseinandergesetzt und wurden so auf den „Wahlakt“ vorbereitet, den sie in einer originalgetreuen Simulation vollzogen haben.
Das Projekt Juniorwahl wurde an über 4500 Schulen deutschlandweit mit 1.421.492 Schüler/innen durchgeführt.
Das Wahlergebnis unserer Schule:
Anzahl der Wahlberechtigten (ab Klasse 7): 103
Anzahl der abgegebenen Stimmen: 80
Wahlbeteiligung: 77,67%
Essensplane zum Download - KW 38
Anbei finden Sie den Essensplan für die Kalenderwoche 38 (20.09. - 24.09.2021)
Essenspläne zum Download - KW 35, 36, 37
Anbei finden Sie die Essenspläne für die Kalenderwochen
und 37 (13.09. - 17.09.2021) zum Download.
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Update 11.08.2021
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
die Sommerferien enden bald und ich hoffe sehr, dass Sie die Zeit mit Ihrer Familie genießen und sich erholen konnten.
Am Mittwoch, 18.08.2021 beginnt das neue Schuljahr und fasse Ihnen gerne die Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung zusammen.
Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich so, wie wir das laufende Schuljahr beendet haben.
Konkret bedeutet dies:
Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
In der Woche vom 18.08. bis 20.08.2021 endet der Unterricht für alle Jahrgänge um 13.05 Uhr. Die OGS-Kinder werden bereits ab Mittwoch, 18.08.2021 bis 15.25 Uhr betreut.
Testungen
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleiben die wöchentlichen Testungen an den Schulen sowie der Testzyklus erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Sollte Ihr Kind inzwischen geimpft oder genesen sein, geben Sie ihm bitte entsprechende Nachweise mit in die Schule.
Für die Schulneulinge der Klasse 1 gilt, dass diese anders als die übrigen Kinder der Grundschulen, die bereits am ersten Schultag mit dem Lolli-Test getestet werden, erst in der ersten vollständigen Schulwoche in den Testrhythmus der Schule eingebunden werden. Dies geschieht im bewährten Verfahren, auch hier kann das Schaubild über die Testtage in Vollpräsenz bis zu den Herbstferien im Bildungsportal (https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests) heruntergeladen werden.
Um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zu gewährleisten, wird allen Eltern empfohlen, die Erstklässlerinnen und Erstklässler unmittelbar vor dem ersten Schultag bei einem Testzentrum testen zu lassen oder bei ihren Kindern einen Antigen-Selbsttest durchzuführen (höchstens 48 Stunden zurückliegende Testung).
Maskenpflicht
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
Einreiseverordnung
Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Mobile Luftfiltergeräte
Das Land stellt den Schulträgern und weiteren Trägern für mobile Luftfiltergeräte sowie für einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstmaßnahmen an Fensteranlagen einschließlich einfacher Zu- und Abluftanlagen insgesamt bis zu 90,4 Mio. Euro für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bund mit den Ländern eine entsprechende Vereinbarung abschließt. Mit diesen Mitteln können gezielt Räumlichkeiten mit mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet werden, die nur über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit (keine sog. Raumlufttechnische Anlage vorhanden, Fenster nur kippbar oder Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) verfügen. Einfache bauliche Instandsetzungs- oder Umrüstungsmaßnahmen an Fensteranlagen können ebenfalls finanziert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass Luftfiltergeräte nicht die geltenden AHA-L-Maßnahmen ersetzen (https://www.umweltbundesamt.de/themen/lueftung-lueftungsanlagen-mobile-luftreiniger-an).
Die Hundertwasser-Schule ist bereits Ende des letzten Jahres mit sechs mobilen Luftfilteranlagen ausgestattet worden und stehen in Räumen, die nur über eine unzureichende Lüftungsmöglichkeit verfügen.
Einschulungsfeiern
Besonders für die Schulneulinge ist der Start des neuen Schuljahres mit viel Aufregung verbunden. Über die Schulaufsicht wurden die Schulen der Primarstufe zum Anfang der Sommerferien über die derzeit gültigen Verfahrensweisen zum Hygiene- und Gesundheitsschutz zur Begrüßung der Schulneulinge informiert.
Das bedeutet insbesondere nach dem heutigen Stand, dass die bekannten Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier einzuhalten sind:
das Tragen von Masken,
die Einhaltung von Mindestabständen,
die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden.
Nach § 1 Absatz 6 Satz 3 der Coronabetreuungsverordnung in Verbindung mit § 13 der Coronaschutzverordnung gelten für die Einschulungsfeiern die Regelungen für Kulturveranstaltungen entsprechend. Soweit danach nicht ohnehin ein Testnachweis erforderlich ist, gilt – wie für die Erstklässlerinnen und Erstklässler – eine Empfehlung zur Testung auch für alle anderen an der Einschulungsfeier teilnehmenden Personen (Eltern, sonstige Begleitpersonen), um den Gesundheitsschutz für alle Beteiligten nach der Ferienzeit zum Schulstart zu gewährleisten.
Um den organisatorischen Ablauf des Tages zu erleichtern und zügig mit den Einschulungsfeierlichkeiten beginnen zu können, steht im Bildungsportal unter (https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern) ab morgen ein mehrsprachiger Musterbrief an die Eltern nebst Beiblatt zur Kontakt-Nachverfolgung zur Verfügung. Auf diese Weise können die Eltern noch vor den Einschulungsfeiern informiert werden.
Die konkreten Einzelheiten zu den Hygienemaßnahmen sind davon abhängig, in welcher Inzidenzstufe sich die Schule am Tag der Einschulung befindet. Weitere Informationen, insbesondere zu den geltenden Rahmenbedingungen zur Durchführung dieser Veranstaltungen sowie tabellarische und nach Inzidenzstufen geordnete Übersichten finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw/einschulungsfeiern.
Ganztag und Mensabetrieb
Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz.
Eine regelmäßige Teilnahme an den Angeboten ist vorgesehen.
Sollten Sie Fragen zu den aufgeführten Regelungen / Vorgaben haben, melden Sie sich bitte bei mir.
Ich wünsche uns allen ein ruhiges und gesundes Schuljahr 2021/22.
Viele Grüße
Mathias Malter, Schulleiter
Update, 07.05.2021
Informationsmaterialien zu den Lollitestungen
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ich habe Sie bereits in den letzten Tagen über das neue Testverfahren, den sogenannten Lolli-Test, informiert.
Die Planungen und Vorbereitungen in unserer Schule sind nun abgeschlossen, sodass die ersten Schülerinnen und Schüler am Montag, 10.05.2021, den Lolli-Test durchführen werden.
Auf dieser Seite finden Sie weiteres Informationsmaterial zum Download.
Sollten Sie Fragen ergeben, melden Sie sich gerne bei mir.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
Mathias Malter, Schulleiter
Update 05.05.2021
Informationen zu den Lolli-Testungen
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
ab Montag, 10. Mai 2021, werden in den Grund- und Förderschulen die sogenannten Lolli-Tests eingeführt.
Wie in meinem Informationsschreiben angekündigt, finden Sie hier zwei Erklärvideos, die den Kindern und Jugendlichen, aber auch Ihnen in einer sehr anschaulichen Art und Weise zeigen, warum und wie die Pooltestung in der Schule und die ggf. notwendige Einzeltestung zuhause durchgeführt werden.
1. Erklärfilm: https://schulministerium.nrw/animiertes-erklaervideo-zum-lolli-test-0
2. Erklärfilm: https://schulministerium.nrw/erklaervideo-zum-lolli-test-mit-andre-gatzke-0
Informiere Sie sich auch gerne auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung:
https://schulministerium.nrw/lolli-tests
Weiterführende Informationen erhalten Sie sukzessive in den nächsten Tagen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Mathias Malter, Schulleiter
30.04.2021
Maskenpflicht im Schülerspezialverkehr und im Linienverkehr
Für alle Schülerinnen und Schüler gilt in den Linienbussen und den Bussen des Schülerspezialverkehrs ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Maske des Standards FFP2 oder einer vergleichbaren Maske (Maske FFP3, KN95, N95). Die Missachtung kann zu einem Bußgeld in Höhe von 150,00 € führen.
Ich bitte um Beachtung der neuen Vorschrift!
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der MVG:
https://www.mvg-online.de/aktionen/mund-nase-schutz-richtiges-verhalten-im-oepnv/
Viele Grüße
Mathias Malter, Schulleiter
Testpflicht
Die Landesregierung hat ab Montag, 12.04.2021, eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt. Anders als noch vor den Osterferien haben Eltern / Sorgeberechtigte nun kein Widerspruchsrecht mehr, und auch die Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 werden getestet. Die Teilnahme an den Tests ist die Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
Die Testungen finden zwei Mal wöchentlich unter Aufsicht in der Schule statt.
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund Ihres Unterstützungsbedarfs die Testungen nicht selbstständig in der Schule durchführen können, erhalten die Testmaterialien und eine entsprechende Anleitung mit nach Hause. Die Eltern / Sorgeberechtigten informieren die Schule im Falle eines positiven Tests.
Bei einem positiven Testergebnis in der Schule werden die betroffenen Kinder und Jugendliche in altersgerechter Art und Weise bis zur Abholung durch die Eltern / Sorgeberechtigten in einem geschützten Raum untergebracht.
Das MAGS weist hier auf Folgendes hin:
„Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern / Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin / dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin / dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen)“.
Sobald ich weitere Informationen zu den Selbsttestungen in der Schule erhalte, leite ich diese selbstverständlich an Sie weiter.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.
Bleiben Sie gesund!
Viele Grüße
Mathias Malter, Schulleiter